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   BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B   

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BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B (https://dejure.org/2011,40231)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B (https://dejure.org/2011,40231)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - B 12 KR 52/10 B (https://dejure.org/2011,40231)
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  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B
    So führt sie aus, sie halte die vom LSG zitierte Entscheidung des BSG vom 24.1.2007 (B 12 KR 31/06 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 7) für nicht übertragbar auf eine Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses unter Ehegatten, bei denen der Ehegatte als Betriebsinhaber das Ladengeschäft von seiner Ehefrau pachte, sowie auf Familiengesellschaften, bei denen die Gesellschafter Ehegatten oder enge Familienangehörige sind.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B
    Ist der Widerspruch zweier Rechtssätze nicht offensichtlich, so muss ein solcher herausgearbeitet werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67, SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65, BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B
    Ist der Widerspruch zweier Rechtssätze nicht offensichtlich, so muss ein solcher herausgearbeitet werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67, SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 37/79

    Gewährung von Haushaltshilfe - Führung des Haushalts

    Auszug aus BSG, 24.02.2011 - B 12 KR 52/10 B
    Hierzu hätte ausgeführt werden müssen, warum trotz des Urteils des BSG vom 11.12.1980 (2 RU 37/79 - BSGE 51, 78 = SozR 2200 § 569a Nr. 1) zur fehlenden Bindungswirkung gemeinsamer Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger Klärungsbedarf weiter bestehen oder neu aufgetreten sein könnte.
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